
TrustBox | Betriebliche Altersversorgung.
Stand: 2025
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine staatlich geförderte Möglichkeit, über den Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen. Sie gehört zur zweiten Schicht des deutschen Rentensystems und ergänzt die gesetzliche Rente. Arbeitnehmer wandeln bei einer Entgeltumwandlung Teile ihres Bruttogehalts um – steuer- und sozialabgabenbegünstigt.
Alle Informationen rund um die bAV erhalten Sie hier.
Welche Vorteile bringt die betriebliche Altersversorgung ihrem Unternehmen?
Stärkung der Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit
Gesteigerte Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt gegenüber Konkurrenten
Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs der Mitarbeiter
Teilweise Absetzbarkeit der verpflichtenden Arbeitgeberzuschüsse als Betriebsausgabe
Staatliche Förderung für das Unternehmen bei Mitarbeitern, die weniger als 2575€ im Monat brutto verdienen
Attraktiver Benefit in Kombination mit Sozialversicherungsersparnissen
Welche Möglichkeiten gibt es, die betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen umzusetzen?
In der betriebliche Altersvorsorge gibt es fünf Durchführungswege, wobei der bekannteste Durchführungsweg die Direktversicherung ist und in TrustBox angeboten wird.
Pensionskasse
Hier wird ebenfalls eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Diese wird jedoch nicht bei einer Versicherung, sondern bei einer Pensionskasse, einer rechtlich selbstständigen Versorgungseinrichtung, abgeschlossen. Die Beiträge können durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam gezahlt werden.
Pensionsfonds
Direktversicherung
Bei der Direktversicherung wird durch den Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Die Beiträge können durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam bezahlt werden.
Ein Pensionsfonds ist eine vom Unternehmen unabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung. Hier können mehrere Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer durch Pensionspläne regeln. Als Besonderheit müssen die Leistungen in Form einer lebenslangen Rente gezahlt werden. Es besteht kein Kapitalwahlrecht.
Unterstützungskasse
Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung mehrerer Trägerunternehmen. Als Besonderheit gilt hier, dass die Leistungshöhen unbegrenzt sind.
Pensionszusage
Hierbei handelt es sich um eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer bei Ruhestand, Invalidität oder Tod eine Versorgung aus betrieblichen Mitteln zu zahlen. Es gibt keinen externen Versorgungsträger. Um diese Zahlungen zu gewährleisten, müssen Pensionsrückstellungen in der Bilanz gebildet werden. Diese reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens.
Die betriebliche Altersvorsorge ist weit mehr als eine zusätzliche Leistung – sie ist ein strategisches Instrument für moderne Arbeitgeber. In Zeiten des Fachkräftemangels und wachsender Erwartungen von Mitarbeitern bietet sie einen entscheidenden Vorteil: Sie schafft finanzielle Sicherheit für Ihre Angestellten und stärkt gleichzeitig Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
Durch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile profitieren Sie auch als Unternehmen unmittelbar – und das mit überschaubarem Aufwand. Gleichzeitig positionieren Sie sich als verantwortungsbewusster Arbeitgeber, der vorausschauend handelt und echte Mehrwerte schafft.
Eine durchdachte bAV ist ein Gewinn für alle – wirtschaftlich, sozial und menschlich.

TrustBox | Altersversorgung FAQ.
Kann mein Mitarbeiter einen unbegrenzten Betrag voll gefördert umwandeln?
Nein, es gibt Höchstgrenzen, die jährlich angepasst werden. Ab 2025 gilt nach der Angleichung der Rentenwerte ein bundeseinheitliches Rentenrecht. Das bedeutet: es gibt keinen Unterschied mehr zwischen den Rechengrößen Ost und West. Im Jahr 2025 gelten folgende Beträge:
Steuer- und sozialabgabenfrei: 322,00 Euro Monatsbeitrag
Das entspricht 4% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (8050,00 Euro monatlich).
Steuerfrei aber sozialabgabenpflichtig: weitere 322,00 Euro Monatsbeitrag
Das entspricht den "nächsten" 4% der Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet, jeder Euro ab 322,00 Euro Monatsbeitrag wird sozialabgabenpflichtig, bleibt aber steuerfrei - bis 644,00 Euro Monatsbeitrag.
Wie funktioniert eine Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung genau?
Bei der Entgeltumwandlung wird in den meisten Fällen die bAV aus dem Brutto des Arbeitnehmers, den Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen sowie den mindestens 15-prozentigen Arbeitgeberzuschuss finanziert (sog. Mischfinanzierung).
Das heißt: der Arbeitnehmer hat durch die Direktversicherung Anspruch darauf, dass ihm ein Teil des Bruttoverdienstes abgezogen wird und steuer- und sozialversicherungsfrei wieder hinzuaddiert wird (sog. Umwandlungsbetrag). Auf diesen Betrag steht ihm gesetzlich ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15% zu (sofern der Arbeitgeber sich dabei Sozialversicherungsbeiträge spart).
Auf diesem Wege erhöht sich durch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis sowie den AG-Zuschuss zunächst das auszuzahlende Netto. Der ermittelte Umwandlungsbetrag wird nun von diesem höheren Nettoverdienst abgezogen. Die Differenz von erhöhten Netto und dem Umwandlunsbetrag ergibt den real auszuzahlenden Nettoverdienst.
Die Summe aus Steuer- und Sozialversicherungsersparnis sowie Nettoverzicht ergibt foglich den sogenannten Umwandlungsbetrag. Dieser Betrag addiert mit dem Arbeitgeberzuschuss ergibt wiederum den monatlichen Beitrag zur Direktversicherung.
Hier stellen wir eine Gehaltsabrechnung ohne und mit bAV gegenüber:

So setzt sich der oben beschriebene Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung aus der neuen Gehaltsabrechnung zusammen:

Der Monatsbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung in diesem Beispiel beträgt somit 322,00 Euro.
Was sind denn nun die finanziellen Vorteile für mich als Arbeitgeber und für meinen Arbeitnehmer?
Sie als Arbeitgeber sparen sich im genannten Beispiel 59,08 Euro Lohnnebenkosten. Berücksichtigt man den Arbeitgeberzuschuss von 42,00 Euro, bleibt bei diesem Arbeitnehmer eine Ersparnis und damit einen finanziellen Vorteil von 17,08 Euro monatlich.
Ihr Arbeitnehmer hat einen Nettoanteil am Monatsbeitrag in Höhe von 145,05 Euro. Die Differenz zum Monatsbeitrag von 322,00 Euro und somit sein finanzieller Vorteil beträgt 176,95 Euro.
Was ist eine Versorgungsordnung und warum ist diese für mein Unternehmen so wichtig?
Eine Versorgungsordnung ist ein Dokument, das die Rahmenbedingungen und Regelungen für die bAV in Ihrem Unternehmen festlegt. Sie ist wichtig, da sie Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft, insbesondere im Bezug auf die Durchführungswege, die Arbeitgeberleistungen sowie die Regelung der Weitergabe der bAV bei Ausscheiden des Arbeitnehmers.
Durch eine Versorgungsordnung schaffen Sie Transparenz, schützen sich vor Rechtsansprüchen und haben geregelte Rahmenbedingungen für Ihre gesamte Belegschaft.
Ich habe im Zusammenhang mit der bAV von §100 EStG gehört. Wie funktioniert das?
Der Förderbetrag zur bAV ist ein staatlicher Zuschuss für Arbeitgeber, die zusätzliche Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen leisten. Er zielt darauf ab, den Verbreitungsgrad der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu erweitern. Geringverdiener in diesem Sinne sind Arbeitnehmer mit einem laufenden Bruttolohn von maximal 2.575,00 Euro im Monat.
Der Zuschuss für den Arbeitgeber beträgt 30%. Die Förderung setzt Arbeitgeberbeiträge von mindestens 240,00 Euro jährlich voraus. Als Förderobergrenze gelten Arbeitgeberbeiträge von 960,00 Euro jährlich. Die Förderung darf im Rahmen der monatlich abzuführenden Lohnsteuern im Rahmen der Lohnsteueranmeldung einbehalten werden.
Warum eine arbeitgeberfinanzierte bAV deutlich weniger Kosten verursacht als eine simple Lohnerhöhung ist an folgender Aufstellung erkennbar:
Lohnerhöhung statt Betriebsrente
AG-finanzierte Betriebsrente
(§3 Nr. 63 EStG, "normale" bAV)
AG-finanzierte Betriebsrente
(§100 EStG)
Aufwand Arbeitgeber
Anteil Arbeitgeber SV (ca. 20%)
Gesamtaufwand
Lohnsteuerabzug 30% (§100)
Betriebsausgabenabzug (30%)
Nettoaufwand Arbeitgeber
960,00 Euro
+192,00 Euro
= 1.152,00 Euro
0,00 Euro
-346,00 Euro
=806,00 Euro
960,00 Euro
0,00 Euro
= 960,00 Euro
0,00 Euro
-288,00 Euro
=672,00 Euro
960,00 Euro
0,00 Euro
= 960,00 Euro
-288,00 Euro
-202,00 Euro
=470,00 Euro


Warum sollten Sie Ihre betriebliche Altersversorgung mit uns umsetzen?
Weil es nicht nur um Versicherungen geht – sondern um eine partnerschaftliche, klare und umsetzbare Lösung für Ihr Unternehmen. Wir bieten Ihnen keine Standardprodukte, sondern ein individuell abgestimmtes Konzept, das steuerliche Vorteile nutzt, Verwaltungsaufwand minimiert und Ihre Arbeitgebermarke stärkt.
Dieser Artikel gibt nur einen kleinen Ausblick auf die Möglichkeiten, die eine bAV für Sie als Arbeitgeber bietet. In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen konkret, wie Sie aus einer gesetzlichen Pflicht einen echten Wettbewerbsvorteil machen.
Welche Vorteile eine Zusammenarbeit mit uns bietet:
Haftungsrisiken
Arbeitgeber tragen bei bAV-Lösungen rechtliche Verantwortung, z. B. für korrekte Information, Anpassung der Leistungen und Diskriminierungsfreiheit (AGG). Fehler können zu Nachschusspflichten oder rechtlichen Konsequenzen führen. Wir helfen, dies zu vermeiden.
Gesetzeskonformität
Alle bAV-Lösungen müssen gesetzliche Vorgaben wie das BetrAVG, BRSG, EStG und AGG erfüllen. Nur eine gesetzeskonforme Umsetzung schützt vor Haftungsrisiken und Rückforderungen. Wir helfen dabei, dies zu erreichen.
Versorgungsordnung
Eine klare, rechtssichere Versorgungsordnung definiert die Spielregeln der bAV im Unternehmen. Diese wird individuell durch eine spezialisierte Partnerkanzlei erstellt. Wir stellen den Kontakt für Sie her.
Ungezillmerte Verträge
Diese Verträge verursachen weniger Abschlusskosten, bieten höhere Rückkaufswerte und lassen sich optimal mit der Arbeitgeberförderung kombinieren. Wir sind einer der wenigen Anbieter am Markt, die Verträge bieten, in denen sich bAVs nach §100 EStG und §3 Nr. 63 kombinieren lassen.
Beratungs- und Verwaltungsportal
Moderne Softwarelösungen ermöglichen eine digitale, transparente und einfache Verwaltung der bAV – für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Schon bei der Arbeitnehmerberatung wird klar, welche Vorteile sich ergeben. Wir stellen Ihrer Lohnbuchhaltung einfach verständliche Schriftstücke zur Verfügung, um die betriebliche Altersversorgung einzupflegen.
Onboarding neuer Mitarbeiter
Ein automatisierter bAV-Prozess beim Mitarbeitereintritt spart Zeit, sorgt für Klarheit und gewährleistet einheitliche Abläufe. Wir setzen bei neuen Mitarbeitern die bAV sofort oder nach Ablauf der Probezeit um.
Ansprechpartner
Es ist wichtig, spezialisierte Ansprechpartner zu haben, die Probleme lösen können und Änderungen bei gesetzlichen Vorgaben direkt umsetzen. Wir sind ein eingespieltes Team und begleiten Sie dauerhaft - von der Einrichtung über die laufende Betreuung bis hin zur Anpassung.




